Die Leistungen unserer Kanzlei werden immer bedeutender für die erfolgreiche Geschäftstätigkeit unserer Mandanten. Damit steigt der Anspruch an die Qualität, die unsere Mandanten von unserer Leistung erwarten. Unsere Mandanten sind unsere Partner, deren Erwartungen wir übertreffen wollen. Maßstab für den Erfolg unserer Leistungen ist der Nutzen für unsere Mandanten.

Zusätzlich sind wir gemäß unseren Berufsgrundsätzen verpflichtet, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Das kann unter Umständen bedeuten, dass wir Maßnahmen und Entscheidungen treffen, die aus Sicht unserer Mandanten als nicht optimal empfunden werden.

Dennoch trifft die Qualitätsdefinition “Qualität = Erfüllung der Kundenanforderungen” voll und ganz auf die Tätigkeiten unserer Kanzlei zu. Wir müssen nur sicherstellen, dass von allen der Kundenbegriff eindeutig und unmissverständlich verstanden wird. Die Kunden unserer Kanzlei sind: unsere Mandanten.

Unser Ansehen stützt sich auf Kompetenz, Vertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität sowie das individuelle Eingehen auf die Bedürfnisse und Wünsche unserer Kunden.

Für uns, die Kanzleileitung und die Mitarbeiter der Kanzlei Krippner & Schroth, stellen diese Rahmenbedingungen eine andauernde Herausforderung dar, die Qualität unserer Leistungen konsequent an den Bedürfnissen unserer Mandanten auszurichten und dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu befolgen.

Wir unterscheiden innerhalb der Kunden-Lieferanten-Kette zwischen externen und internen Kunden (und Lieferanten). Jeder Mitarbeiter ist als Glied dieser Kette (interner) Kunde und (interner) Lieferant zugleich. Unsere Mitarbeiter kennen ihre internen Kunden und deren Erwartungen.

Wir wollen den Mitarbeitern die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und die weitgehende Erfüllung ihrer persönlichen Erwartungen an die Arbeitswelt gewährleisten. Dabei beteiligen wir die Mitarbeiter am Erfolg der Kanzlei.

Wir beachten zusätzlich zu unseren eigenen Qualitätsgrundsätzen die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 und schaffen somit die Voraussetzung, uns von neutraler Seite unsere Qualitätsbemühungen bestätigen zu lassen und in regelmäßigen Abständen diese kritisch zu hinterfragen.

Diese formulierten Qualitätsgrundsätze stehen im Einklang mit unseren Kanzleizielen.

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